Zur Anmeldung mitzubringen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Original und Kopie der Semesternachricht
Anmeldefrist:
- Musikgymnasium: Mo, 23.01.12 - Fr, 03.02.12
täglich von 8:00 bis 11:00 Uhr im Zimmer 35/1. OG
- BORG-vierjährig und Sportborg: Mo, 20.02.12 - Fr, 02.03.12
täglich von 8:00 bis 11:00 Uhr im Zimmer 33/1. OG
Anmeldeformulare für das Schuljahr 2012/2013:
Mitteilungsblatt zur Anmeldung |
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Anmeldeformular für BORG-vierjährig (alle Schwerpunkte) |
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Anmeldeformular für das Sport-BORG (fünfjährige Sonderform)
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Anmeldeformular für das Musik-BORG (fünfjährige Sonderform)
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Anmeldeformular für Übertrittschüler in höhere Klassen (nicht 5. Klasse)
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Termine für Aufnahms- und Eignungsprüfungen
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Praktische Aufnahmeprüfung am Konservatorium für das Musikgymnasium
(instrumentales Vorspiel bzw. Gesang)
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Montag, 20.02.2012,
Dienstag, 21.02.2012
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Theorieprüfung am BORG Innsbruck für das Musikgymnasium
(Gehörtest)
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Mi., 22.02.2012 14 Uhr
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Musikalische Überprüfung bei
Instrumental-Anmeldung für 4-jährige Normalform
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Di., 6.03.2012 14 Uhr
Mi., 7.03.2012 14 Uhr
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Stimmüberprüfung bei Vokal-Anmeldung für 4-jährige Normalform
(Lied nach freier Wahl, auswendig vorzutragen)
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Di., 6.03.2012 14 Uhr
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Schriftliche Aufnahmsprüfungen D, E, M
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Dienstag, 3.07.2012
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Mündliche Aufnahmsprüfungen
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Mittwoch, 4.07.2012
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Information zur Aufnahmesituation für das Schuljahr 2012/13
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Die Anmeldung am BORG Innsbruck erfolgt nur als Erstwunschschule. Dabei können Sie auch eine Zweit- und Drittwunschschule angeben, für den Fall, dass eine Aufnahme am BORG Innsbruck nicht möglich sein sollte.
Erforderliche Unterlagen: Original und Kopie der Schulnachricht über das 1. Semester.
Die Anmeldung wird auf dem Original der Schulnachricht mit Schulstempel und Datum und unter Anführung der weiteren Wunschschulen (gereiht), bestätigt. Das Original der Schulnachricht wird ausgehändigt, die Kopie verbleibt an der Schule.
Die Aufnahmewerber werden nach einem gewichteten Notendurchschnitt gereiht, wobei bei den Hauptschulzeugnissen die Noten in den leistungsdifferenzierten Fächern mit der entsprechenden Leistungsgruppe multipliziert werden. Die Schule informiert Sie am Donnerstag, 22. März 2012 über die vorläufige Aufnahme (Postaufgabestempel).
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei positiver Verständigung ist der Schulplatz gesichert, wenn Ihr Kind nach Vorlage des Jahreszeugnisses die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
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